Satzung
 

Modell-Auto-Club Bad Reichenhall e. V.
 

§ 1 Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr

 

1. Der Verein führt den Namen Modell-Auto-Club Bad Reichenhall und hat seinen Sitz in Bad Reichenhall

2. Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden.

3. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

 

§ 2 Zweck des Vereins

 

1. Der Verein hat den Zweck, den Modellautosport und den Modellautobau zu pflegen,insbesondere auch die Jugend für diese Tätigkeit zu begeistern, und unter den Mitgliedern den geselligen Umgang zu fördern.

2. Der Verein ist gemeinnützig. Er erstrebt keinen Gewinn und verwendet etwaige Überschüsse ausschließlich zu satzungsmäßigen Zwecken. An Vereinsmitglieder dürfen keinerlei Gewinnteile, Zuwendungen, unverhältnismäßig hohe Vergütungen o. ä. bezahlt werden .

3. Er ist politisch und konfessionell neutral.

4. Der Vereinszweck soll durch folgende Maßnahmen erreicht werden:

a) Veranstaltungen von Wettbewerben unter Modellbauern,

b) Teilnahme von Mitgliedern an auswärtigen Wettbewerb,

c) Veranstaltung von Ausstellungen.

5. Soweit diese Modellbausparte bereits durch besondere Organisationen in der Bundesrepublik Deutschland (DMC) und im Ausland (EFRA) zusammengefasst ist, beabsichtigt der Verein, diese in ihren Aufgaben zu unterstützen und seine Mitglieder an diese Organisation zu melden.

 

§ 3 Mitgliedschaft

 

1. Mitglied kann jede gut beleumdete Person werden, die aktiv Modellautobau betreiben will oder daran interessiert ist und das achte Lebensjahr vollendet hat.

2. Jugendliche unter 18 Jahren haben kein Stimmrecht in der Mitgliederversammlung. Ihre Interessen nimmt der Jugendreferent wahr.

3. Ordentliche Mitglieder sind alle Personen über 18 Jahre, die aktiv Modellautobau betreiben.

4. Förderndes Mitglied kann jeder werden, der die Interessen des Vereins unterstützen will.Fördernde Mitglieder haben ein Stimmrecht und sind auch wählbar.

5. Personen, die sich in besonderem Maße Verdienste für den Verein erworben haben, können durch Beschluss der Mitgliederversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Die Ehrenmitglieder haben die Rechte der ordentlichen Mitglieder. Sie sind von der Beitragszahlung befreit.

 

§ 4 Beginn und Ende der Mitgliedschaft

 

1. Die Aufnahme eines Mitgliedes erfolgt durch Beschluss des Vorstandes auf Grund einer schriftlichen Anmeldung. Lehnt der Vorstand die Aufnahme ab, so kann der Antragsteller hiergegen Berufung zur Mitgliederversammlung einlegen. Diese entscheidet mit einfacher Stimmenmehrheit.

2. Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, Austritt oder Ausschluss. Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung an den Verein bis spätestens 30. Sept. und wird mit Ende des Jahres wirksam.

3. Ein Mitglied kann durch den Vorstand ausgeschlossen werden. Der Beschluss ist schriftlich zu begründen und dem Mitglied zuzustellen. Innerhalb einer Frist von 14 Tagen kann das Mitglied Berufung zur nächsten Mitgliederversammlung einlegen. Die Berufung ist schriftlich zu begründen.  

 4. Der Ausschluss eines Mitgliedes darf nur bei erheblichem Verstoß gegen die Satzung oder bei grober Schädigung des Vereins oder bei unehrenhaftem Verhalten innerhalb oder außerhalb des Vereins oder bei einem Beitragsrückstand von mehr als 6 Monaten erfolgen .Im letzten Fall hat eine vorherige Mahnung mit Hinweis auf die Ausschlussmöglichkeit zu erfolgen.                                                                                                                     

 5. Bei Ausschluss besteht kein Anspruch auf Rückerstattung geleisteter Beiträge.

 

§ 5 Rechte und Pflichten der Mitglieder

 

1. Ordentliche Mitglieder und Jugend-Mitglieder haben das Recht der Inanspruchnahme der Vereinseinrichtungen, sowie das Stimmrecht in den Mitgliederversammlungen.

2. Die Mitglieder sind verpflichtet, die Ziele des Vereins nach besten Kräften zu fördern, das Vereinseigentum schonend zu behandeln und den Beitrag rechtzeitig zu entrichten.

 

§ 6 Aufnahmegebühr und Mitgliedsbeitrag

 

1. Die Höhe des Mitgliedsbeitrages und der Aufnahmegebühr wird durch die Mitgliederversammlung festgesetzt.

2. Mit Genehmigung des Vorstandes haben Abteilungen das Recht, Sonderbeiträge zu erheben.

3. Der Mitgliedsbeitrag ist vierteljährlich im Voraus zu entrichten.

 

§ 7 Organe des Vereins

 1. Die Organe des Vereins sind:

 a)die Mitgliederversammlung

 b)der Vorstand

 

§ 7 Die Mitgliederversammlung

 

1. Die ordentliche Mitgliederversammlung soll jeweils im ersten Quartal eines Geschäftsjahres stattfinden. Sie ist vom Vorstand mindestens 2 Wochen vorher schriftlich einzuberufen.

2. Die Tagesordnung hat zu enthalten:

   a) Erstattung des Jahresberichts

   b) Bericht der Kassenprüfer

   c) Entlastung des Vorstandes

   d) Neuwahl der Kassenprüfer

   e) Anträge und Anfragen

   f) Verschiedenes

 

3. Anträge zur Tagesordnung müssen spätestens 1 Woche vor der Mitgliederversammlung schriftlich beim Vorstand eingegangen sein. Verspätete Anträge können in die Tagesordnung aufgenommen werden, wenn die Mehrheit der anwesenden Mitglieder der Dringlichkeit zustimmt.

4. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit der Erschienenen gefasst, bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des die Versammlung leitenden Vorsitzenden. Bei Satzungsänderung und Auflösung gelten   § 11 und § 12.

5. Die Beschussfassung erfolgt durch Zuruf, die Wahl der Vorstandmitglieder sowie der Kassenprüfer erfolgt geheim, wenn mindestens ein Viertel der erschienenen Mitglieder darauf anträgt.

6. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist anzuhalten, wenn der Vorstand die Einberufung mit Rücksicht auf die Lage des Vereins für erforderlich hält, oder wenn die Einberufung von mindestens einem Drittel der stimmberechtigen Mitglieder gefordert wird.

7. Über die Mitgliederversammlung ist ein vom Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter und vom Schriftführer oder Protokollführer zu unterzeichnendes Protokoll anzufertigen.

 

§ 9 Der Vorstand

 

1. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf unbestimmte Zeit gewählt. Die Vorstandsmitglieder werden lediglich alle zwei Jahre in ihren Ämtern bestätigt.

2. Der Vorstand besteht aus:

   a)dem 1.Vorsitzenden

   b)dem 2.Vorsitzenden

   c)dem Schatzmeister.und dessen Stellvertreter

3. Der Vorstand erledigt die laufenden Vereinsahngelegenheiten, insbesondere obliegt ihm die Verwaltung des Vereinsvermögens.

Er gibt sich eine Geschäftsordnung.

Er führt die Geschäfte ehrenamtlich.

4. Scheidet während des Geschäftsjahres ein Vorstandmitglied aus, oder ist der Vorstand nicht vollständig besetzt, so kann der Vorstand die freien Stellen für den Rest des Geschäftsjahres durch Zuwahl ergänzen.

5. Die Beschlüsse des Vorstandes werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des ersten Vorsitzenden.

6. Vorstand im Sinn des § 26 des BGB sind der Vorsitzende und sein Stellvertreter, der 2.Vorsitzender. Jeder von ihnen kann den Verein allein vertreten.

 

§ 10 Abteilungen

 1. der Verein unterteilt in die Modellautosparten

a) Verbrennungsmotoren

b) Elektromotoren

2. Bei Nutzung von clubeigenen Anlagen ( insbesondere Rennstrecke ) haben Verbrennungsmotoren den Vorrang, mit Ausnahme von Sonderregelungen, die vorher in der Mitgliederversammlung beschlossen werden.

 

§ 11 Satzungsänderung

 1. Bei Satzungsänderungen ist eine Zwei – Drittel- Mehrheit der abgegebenen Stimmen, einer ordentlichen Mitgliederversammlung erforderlich.

 

§ 12 Auflösung der Vereins

 

1. Die Auflösung des Vereins kann nur in einer besonderen, zu diesem Zweck mit einer Frist von einem Monat schriftlich einzuberufenden außerordentlichen Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von drei Viertel der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.

2. Für den Fall der Auflösung bestellt die Mitgliederversammlung zwei Liquidatoren, welche die Geschäfte des Vereins abzuwickeln haben. Das nach Bezahlung der Schulden noch vorhandene Vereinsvermögen wird anteilmäßig an die Mitglieder bis zu der Höhe zurückgezahlt, wie sie zur Finanzierung der vereinseigenen Bahn in Vorlage getreten sind. Etwaige dann noch verbleibende Beträge werden dann an alle Clubmitglieder zu gleichen Teilen verteilt.

 

 Modell-Auto-Club Bad Reichenhall e. V.

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